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Einreisebestimmungen

Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union

Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht:
Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:

Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre)

  • Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung
    (Tätowierung ist anerkannt bis 2012)
  • Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung,
    Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.

Darüber hinaus zu beachtende Hinweise und zusätzlich spezielle Länderregelungen:
Belgien
Generell gilt in Belgien Leinenpflicht.
Hunde sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

Dänemark
Die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.
In Dänemark gilt Leinenzwang.
Auf den Färöerinseln ist die Einreise von Tieren verboten. Wenn Sie nach Grönland reisen sollten sie rechtzeitig eine Einreisegenehmigung bei den Behörden anfragen.

Frankreich
Die Einreise und Durchreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Schutz- und Wachhunde (frz. Kategorie 2 Hunde) dürfen nur mit Maulkorb einreisen und müssen an der Leine geführt werden.
Einreise in Frankreich ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Maulkorb- und Leinepflicht auf öffentlichen Wegen und Gebäuden.
  • Der Eigentümer/Halter des Hundes muss mindestens 18 Jahre alt sein
    und ein polizeiliches Führungszeugnis mitführen.
  • Der Hund muss Haftpflichtversichert sein.
  • Bei einer Kontrolle muss ein vom internationalen Hundeverband zugelassenes
    Stammbuch vorgezeigt werden, um die Reinrassigkeit anzuerkennen.
  • Welpen die jünger sind als 3 Monate dürfen nicht mit eingeführt werden.

Finnland
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung (Echinococcus), längstens
30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im Heimtierausweis zu bestätigen)

Großbritannien/Irland/Malta
Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Blutliteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen;
die Kennzeichnung darf ausschließlich mit Mikrochip erfolgen (Tätowierung wird nicht akzeptiert);

Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amtstierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.
Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!

Italien
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
In Zügen ist der Hund an der Leine zu führen und es muss ein Maulkorb angelegt werden.
Einreise mit dem Auto: die Hunde sollten gesichert im hinteren Wagenbereich mitgeführt werden.
Bei Missachtung der Vorschrift kann ein Bußgeld von 50-200€ verhängt werden.

Niederlande
Zitat: http://bln.niederlandeweb.de/de/content/community/Ausweis/heimtiere/start_html

Aggressive Hunde
Das niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität arbeitet an einer neuen Regelung, die es ermöglicht, aggressive Hunde einem Verhaltenstest zu unterziehen. Mit dieser neuen Regelung entscheidet nicht mehr das äußere Erscheinungsbild, sondern das Verhalten des Hundes darüber, ob ein Hund beschlagnahmt werden darf.

Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 bleibt offiziell bis zur Verkündung der neuen Regelung in Kraft. Bis dahin werden Pitbulls nur noch dann beschlagnahmt, wenn sie einen Beißvorfall verursacht haben. Sie müssen sich einem Verhaltenstest unterziehen und anhand des Ergebnisses wird dann darüber entschieden, ob sie eingeschläfert werden. Auch andere Hunde, die beißen, können wie jeher beschlagnahmt werden.

Häufige Fragen
* Darf ich mit meinem pitbullartigen Hund in die Niederlande einreisen?
Ja, das dürfen Sie, wie auch mit jedem anderen Hund. Er muss allerdings über den oben genannten EU-Pass verfügen und - wie oben bereits erwähnt - gegen Tollwut geimpft und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

* Mein Hund erfüllt alle deutschen Vorschriften. Kann ich ihn in die Niederlande mitnehmen?
Ja, das ist möglich. Wenn er sich jedoch unnormal aggressiv verhält, kann er beschlagnahmt und dem oben genannten Verhaltenstest unterzogen werden.

In den Niederlanden gilt Leinenpflicht für alle Hunde.
An vielen Stränden sind Hunde erlaubt.
An der Leine sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

Hunde sind in Hotels und auf Campingplätzen in der Regel erlaubt.

Österreich
Leinen- und Maulkorbpflicht

Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde wird in Österreich auf Gemeindeebene geregelt.
In großen Städten z.B. Wien besteht Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen. Leine und Maulkorb sind dort in allen öffentlichen Orten und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen.

Maulkorbpflicht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.
Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich jedenfalls immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen.
Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.

Portugal
Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen offiziell weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. In der Staatlichen Eisenbahn sind Hunde jedoch gestattet.

Schweden
Zusätzlich zur Tollwutimpfung muss eine Blutliteruntersuchung auf Tollwutantikörper erfolgen; Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung; Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung; amtstierärztliches Attest im Heimtierausweis nötig.

Wichtig: Für die Einreise soll der Tierbesitzer mit einer Vorbereitungszeit von mind. einem halben Jahr rechnen!

Schweiz
Seit dem 1.7.2007 neue Regeln!

Einreisebestimmungen wie in EU-Länder.

Einfuhrverbot für kupierte Hunde
Für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten besteht ein Einfuhrverbot wenn Sie länger als 3 Monate in der Schweiz bleiben oder ein Umzug in die Schweiz bevorsteht. Wenn Sie also Ihren Urlaub in der Schweiz verbringen, gilt diese Regelung nicht.

Maulkorbpflicht
In verschiedenen Kantonen und auch in gewissen Städtegebieten wurde Maulkorbpflicht und/oder
Leinenzwang eingeführt. Am Besten sich vor Ort informieren
(vor allem wenn Sie mit größeren Hunden reisen).

Spanien
Leine- & Maulkorb

Regelungen zur Leinen-Maulkorbpflicht sowie zu gefährlichen Rassen ist pro Provinz unterschiedlich!!!
Für Hund, die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pit-Bullterrier, Staffordshire-Terrier etc.) gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Zur Registrierung und Einhaltung der Vorschriften sollte Sie sich an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Sie immer einen Maulkorb bei sich tragen.
Offiziell muss Ihr Hund im Auto gesichert sein.

Tschechien
Eine Leine und ein Maulkorb ist mitzuführen. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinen- und Maulkorbzwang.

Ungarn
Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten.
Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht.
Bitte beachten Sie, dass das Baden von Hunden im Balaton und im Velence-See behördlich verboten ist. Hunde dürfen in Freibäder nur dann mitgenommen werden, wenn dies dort ausdrücklich gestattet ist.

Download: Einreisebestimmungen.pdf

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