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Einreisebestimmungen Slowakei

Kann ein deutscher Bürger mit einem Reisepass oder Personalausweis in die Slowakei ohne Visa einreisen?

Ja, ein deutscher Bürger kann ohne Visa, aber mit einem gültigen Personalausweis (auch Reisepass) für eine Dauer bis zu 90 Tagen die Slowakei einreisen. Alle Dokumente müssen mindestens bis zum Datum der Ausreise gültig sein.

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für die Slowakei finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland >  www.auswaertiges-amt.de

Was ist bei der Einreise in die Slowakei mit einem Kraftfahrzeug zu beachten ?

Der Führerschein und der Fahrzeugschein sind unbedingt im Original mitzuführen. Wichtig ist die Internationale Grüne Versicherungskarte - Sie dient als Versicherungsnachweis und erleichtert bei einem Verkehrsunfall die Abwicklung.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise in die Slowakei bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz - die Zahlungsmodalitäten in der Slowakei weichen stark von denen zum Beispiel in Deutschland ab.
Bei einem sichtbaren Schaden an der Karosserie lassen Sie sich diesen bereits bei der Einreise bzw. an der Unfallstelle in der Slowakei durch die Slowakische Polizei bestätigen. Ansonsten gibt es Probleme beim Verlassen des Landes.

Worauf muss man  bei einer Einreise in die Slowakei mit einem Hund, achten?

Bei der Einreise in die Slowakei mit Hunde oder Katze ist es erforderlich, folgende Dokumente und Ausweise vorzulegen:
1. Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres (nicht älter als 3 Tage vor der Einreise)
2. sie müssen einen Heimtierpass besitzen (internationalen Impfschein) mit dem Nachweis dass die Hunde gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose und HCC geimpft sind. Von einem von der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt, dass die wirksamen Tollwutschutzimpfung bzw. Wiederholungsimpfung gemäß der Empfehlungen des Serumherstellers sind und es muss ein inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit gem. WHO-Norm verwendet worden sein.
3. sie müssen unverwechselbar gekennzeichnet sein mit Hilfe
- einer deutlich erkennbaren Tätowierung (noch gültig bis 2011) oder
- eines elektronischen Identifikationssystems (Transponder - Mikrochip)
Es sind keine Hunderassen von der Einreise ausgeschlossen.
Die Erstimpfung eines jungen Hundes muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Die Dauer der Gültigkeit des Impfschutzes richtet sich nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein.
Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen

Download: Einreisebestimmungen_Slowakei.pdf

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