AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für Dogstours als Reiseveranstalter
Für die durch Dogstours veranstalten Touren/Reisen gelten nachfolgende Bedingungen. Grundlage dieser Bedingungen sind die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-m im BGB (bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations-Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)1. Reglungsgegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmern und dem Reiseveranstalter Dogstours. Sie gelten für den Abschluss von Reiseverträgen mit Dogstours aufgrund einer Tourenbeschreibung die in ihrer Gesamtheit von Reiseleistungen auf der Homepage www.dogstours.de zu einem Gesamtpreis beschrieben sind. (§ 651a BGB)
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Reisende Dogstours den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail vorgenommen werden.
Nimmt ein Kunde eine Buchung für Mitreisende vor, so übernimmt er alle Vertragsverpflichtungen wie er für seine eigenen einzustehen hat, sofern er diese Verpflichtung durch gesonderte und ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch Dogstours zustande. Die Zustimmung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach der Reiseregistrierung wird Dogstours dem Teilnehmer eine schriftliche Reisebestätigung zu senden.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Dogstours vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Dogstours vor, an das Dogstours, soweit in der Bestätigung nicht anders angegeben, für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Dogstours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
3. Leistungen
Der Umfang der von Dogstours geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem von ihm veranlassten und zum Datum der Reiseanmeldung grundlegenden Reise-/ Leistungsbeschreibungen und der hierauf bezugnehmenden Informationen in der Buchungsbestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss erforderlich werden und die von Dogstours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche, soweit die die geänderten Leistungen mit Fehlern behaftet sind, bleiben bestehen.
Unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Änderungsgrund ist Dogstours dazu verpflichtet, dem Reisenden über die Leistungsänderung vor dem Reiseantritt zu informieren.
Preiserhöhungen von als 5% oder im Fall erheblichen Änderungen, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Dogstours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte umgehend nach der Information von Dogstours über die Erhöhung des Reisepreises, bzw. Änderung gegenüber Dogstours zu erklären, wir empfehlen dies schriftlich zu tun.
Dogstours kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit exakter Angaben zur Berechnung des veränderten Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig, und auch nur dann wenn zwischen Buchung und Abreisetag mehr als 4 Monate lagen und die zur Erhöhung führende Umstände/Ereignisse von Dogstours bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.
Ab dem 20 Tag vor Abreise ist eine Preiserhöhung unzulässig (§ 309 Nr. 1 bleibt unberührt.)
5. Bezahlung
Mit dem Erhalt der Reisebestätigung und der Übersendung des Sicherungsscheines (gemäß §651 Absatz 3 BGB) ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten, mindestens jedoch 10€ pro angemeldeten Teilnehmer. Die Restzahlung muss spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung bei dem Veranstalter eingegangen sein, sofern die Reise nicht mehr aus den genannten Gründen in Ziffer 7 abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen (7 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Der Reisepreis muss vor Antritt der Tour vollständig bezahlt sein. Gehen die Zahlungen nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Dogstours berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten und Rücktrittskosten zu erheben.
Dauert die gebucht Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und einen Reisepreis von 75€ nicht übersteigt, besteht die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins nicht.
6. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Ausschlaggebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Dogstours, wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. (§ 651i BGB)
Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt die Reise nicht an, verliert Dogstours den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Dogstours eine Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnliche ersparte und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung ist ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden an folgende Staffelung orientiert:
- bis 31 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
- ab 30-21 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- ab 20-14 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- ab 13-6 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- ab 5 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- bei Nichtanreise oder Rücktritt am Abreisetag 90%
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall gestattet, Dogstours nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Dogstours geforderte Entschädigung.
Für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen kann anstatt der Entschädigung, eine pauschalisierte Entschädigung von Dogstours verlangt werden, es ist zulässig einen davon abweichenden Nachweis durch den Reisenden zu erbringen, dass Dogstours kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die ihm berechnete Pauschale. (309 Ziffer 5 b) BGB
6.1 Rücktrittskostenversicherung
Dogstours empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Dogstours kann vom Reisevertrag in folgenden Fällen vor Beginn der Reise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:
Wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Dogstours die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt Dogstours, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm vom Leistungsträger gutgebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Reisenden die Beweislast.
Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
Bei nicht erreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In jedem Fall ist Dogstours verpflichtet, dem Reisenden unmittelbar nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt sicher sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Dogstours den Reisenden darüber zu benachrichtigen.
Der Reisende kann bei einer Absage die Beteiligung an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Dogstours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Information über die Absage der Reise durch Dogstours dieser gegenüber geltend zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend zurück.
Ein Rücktritt von Dogstours später als 2 Wochen vor Reiseantritt ist unzulässig.
7.1 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Dogstours behält sich vor, Touren kurzfristig abzusetzen, aus Gründen nicht voraussehbarer höherer Gewalt, die wir nicht beeinflussen können, wenn diese die Tour maßgeblich gefährden, erschweren oder beeinträchtigen, das Recht vom Vertrag zurück zutreten besteht auch für den Reisenden.( § 651j BGB) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des (§ 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung). Dogstours ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Reisevertrag eine Rückbeförderung vorsieht, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Pass-, Visa-,Gesundheitsvorschriften und Einreisebestimmungen
Dogstours wird über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt den Reisenden unterrichten, dabei wird davon ausgegangen das keine Besonderheiten in der Person des Kunden vorliegen. (z.B. Staatenlosigkeit/doppelte Staatsangehörigkeit).
Für Angehörige andere Länder/Staaten gibt es Auskünfte beim zuständigen Konsulat.
Der Reisende ist selbstverantwortlich für das Mitführen und Beschaffen der notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen und das Einhalten der Zoll/Devisenvorschriften.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung, die durch die Homepage - dogstours.de - unter Punkt Tipps aufgeführten Einreisebestimmungen für Hunde mitgeteilt wurden, selbstverantwortlich.
Nachteile die aus Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen gehen zu den Lasten des Reisenden.
Dies gilt nicht wenn Dogstours schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
9. Haftung
Dogstours haftet im Bereich der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die gründliche Wahl und Kontrolle der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen wie vertraglich vereinbart.
Dogstours haftet für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und somit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Dogstours begründet geworden ist.
9.1 Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Dogstours für Schäden (§ 651h BGB), die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Dogstours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Dogstours haftet nicht für Leistungen die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung vermittelt werden und so gekennzeichnet sind, so dass eindeutig ist, dass sie für den Reisenden erkennbar kein Bestandteil der Reiseleistungen von Dogstours sind.
Die Haftungsbeschränkung der deliktische Haftung von Dogstours für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Reisenden und Reise. Gegebenenfalls darüber hinausgehende Ansprüche in Verbindung mit dem Reisegepäck bleiben von der Beschränkung unberührt. (nach dem Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften für die Beförderung im internationalen Luftverkehr)
Dogstours empfiehlt den Teilnehmern den Abschluss einer Gepäckversicherung.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken(§§ 651 d Abs. 2 BGB), evtl. Schäden zu vermeiden und gering zuhalten, außerdem dem Schadenseintritt entgegenzuwirken. Beanstandungen sind Dogstours unverzüglich mitzuteilen. Die Dogstours-Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe(§ 651c BGB)zu sorgen, sofern das möglich ist. Hierzu ist Dogstours eine angemessene Frist (§ 651e BGB)zu setzen um dem Mangel zu beheben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Hund und Halter
Der Hundehalter der an unseren Wanderungen teilnimmt, trägt weiterhin die Verantwortung und die Haftung für sich und seinen Hund. Dogstours übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr.
Absolut alle Hunderassen sind auf unseren Touren willkommen, allerdings sollten generell unverträgliche Hunde im Interesse aller Teilnehmer von den Touren ausgeschlossen.
Hundehalter von sog. Anlagehunden sind verpflichtet bei der Buchung folgende Nachweise schriftlich an Dogstours zusenden: Leinen-& Maulkorbbefreiung, Sachkundeprüfung, Erlaubnis zur Haltung, Chipnummer und Haftpflichtversicherungskopien.
Durch raufende Hunde können Spannungen im Rudel auftreten, welche ganz normal sind, dennoch sollte jeder Halter seinen Hund auch früh genug aus der Situation nehmen bevor diese eventuell umschlägt.
Der Hund muss haftpflichtversichert sein außerdem muss er gesund, geimpft und entwurmt ist. Schließlich sollen ja alle Hunde unbeschadet heimkehren.
Eine läufige Hündin darf nicht an den Wanderungen teilnehmen- ein Ersatztermin wird angeboten.
Um Eifersucht und Gefahren unter den Hunden zu vermeiden, ist es untersagt fremden Hunden Reizobjekte wie Spielzeuge und Leckerchen zu geben. Dem eigenen Hund darf natürlich jeder Teilnehmer etwas geben, wenn sich kein anderer Hund in der unmittelbaren Nähe befindet.
In Bestimmten Situationen ist es erforderlich die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann.
In Ortschaften sind Hund an der Leine zuführen, um Unfallrisiken auszuschließen.
Ein Heimtierausweis bzw. der Impfpass muss mitgeführt werden.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende binnen eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung gegenüber Dogstours geltend zu machen. Ansprüche nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur geltend machen, wenn er unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden verjähren nach 2 Jahren Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte( §651c bis 651f BGB). Wurden von dem Reisenden derartige Ansprüche angemeldet sein, so ist die Verjährung gehemmt. Bis zu dem Tag an dem der Reisende oder Dogstours die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Beendigung der Hemmung ein.
13. Sicherung und Zahlung
Dogstours hat sicherzustellen (§ 651k BGB), dass dem Reisenden die geleisteten Zahlungen erstattet werden soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
14. Vertragsübertragung
Bis zum Beginn der Reise kann der Reisende verlangen(§ 651b BGB), dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dogstours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
15. Abhilfe
Dogstours ist verpflichtet(§ 651c BGB), die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Qualität oder Eignung zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen nivellieren oder abwerten. Der Reisendekann Abhilfe verlangen, wenn die Reise nicht von dieser Beschaffenheit ist. Dogstours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Leistet Dogstours nicht binnen einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und einen Ausgleich der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wenn die Abhilfe von Dogstours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird bedarf es nicht der Funktion einer Frist.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Veranstalter
Dogstours
Bismarckstr. 17
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242-907796
E-Mail: info(at)dogstours.de
www.dogstours.de